Verbände etc

Anzeige #
Südbadischer Fussbalverband 660
Sport-Schadenmeldung

Falls doch mal was passieren sollte!

551
Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

558
Badischer Sportbund e.V. Freiburg (BSB Freiburg) 532
Deutscher Fussballbund (DFB) 517
UEFA 20073
FIFA 572