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Südbadischer Fussbalverband 711
Sport-Schadenmeldung

Falls doch mal was passieren sollte!

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Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

607
Badischer Sportbund e.V. Freiburg (BSB Freiburg) 571
Deutscher Fussballbund (DFB) 556
UEFA 20119
FIFA 607