Corona-Regelungen

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Seit dem 20.03.2022 sind die Corona-Warnstufenregelungen weggefallen, dennoch wird sich erstmal nichts ändern. Denn die Bundesländer haben eine Frist bis zum 02.04.2022, innerhalb derer sie noch selbst über die Beschränkungen entscheiden können. 

Also die 3G Regelungen, das Maskentragen in geschlossenen Räumlichkeiten usw. bleibt zunächst bis zum 02.04. bestehen. Lediglich die Zuschauerbegrenzung ist aufgehoben.

Corona-Regelungen

Stand 28.01.2022

Es GILT DIE 2G-Regel

Zuschauer können sich derzeit über die Luca-App, oder über die Coronawarn-App einloggen. Die Coronawarn-App wird die Luca-App demächst komplett ablösen. Zudem besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich handschirftlich zu registrieren.

 

Vom SBFV erfolgte folgende Info zur 2G-Regelung  - (Quelle SBFV)

War für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in der Alarmstufe II ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, genügt laut der Corona-Verordnung Sport in der Alarmstufe I ein 2G-Nachweis – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen. In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
 
Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte
Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.
Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung(geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test).

Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details
Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Unverändert wird von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen. 

 

CORONA - WARNSTUFE ab 03.11.2021

BITTE BEACHTEN *** BITTE BEACHTEN *** BITTE BEACHTEN *** BITTE BEACHTEN ***

 

Hallo liebe Sportfreunde,

leider steigen die Zahlen und wir müssen erneut Einschränkungen hinnehmen. Das hat leider zur Folge, dass selbst im Freien Zuschauer und Spieler, die nicht geimpft sind, einen negativen Schnelltest vorweisen müssen! Für die Kabinennutzung, oder auch im Clubhaus gilt die 3-G-Plus-Regelung. Das heißt, dass Genesene oder Nicht-Immunisierte einen max. 48 Std. alten negativen PCR-Test vorweisen müssen (für bestimmte Vorraussetzungen gibt es Ausnahmeregelungen - z.B. Schwangere).

Von der Regelung ausgenommen sind Schüler bis zum 17. Lebensjahr, die im Bedarfsfall aber ihre Schulzugehörigkeit nachzuweisen haben.

Die Regelungen betrifft alle, die das Sportplatzgelände betreten - auch im Trainingsbetrieb.
Liebe Eltern, wir bitten sie die Regelungen, auch im Sinne ihrer Kinder zu beachten und bei Bedarf auf dem Parkplatz zu warten!
 
 

Corona

ACHTUNG: 2G+ bei Veranstaltungen

Hallo liebe Sportfreunde,
gerne würden wir euch bei unseren nächsten Heimspielen begrüßen. Wir müssen euch aber darauf hinweisen, dass es sich um eine Veranstalung handelt und aufgrund der Pandemielage und der ausgerufenen Alarmstufe II noch strengere Regeln gibt:

ZUSCHAUER = 2G+

(geimpft/ genesen + tagesaktueller negativer zertifizierter Antigen-Schnelltest. Ein sog. Selbsttest ist nicht ausreichend!)
 

AUSSCHLIEẞLICH CLUBHAUS-GAST = 2G

 
Wer ausschließlich Gast der Wirtschaft ist, fällt unter die 2G-Regelung (genesen/ geimpft). Ein tagesaktueller zertifizierter Test ist dabei nicht erforderlich.
Das Betreten des Sportgeländes ist in diesem Fall nicht gestattet.
 
 
Wir bitten euch darum, die Vorgaben zu akzeptieren. Diejenigen, die zur Kontrolle eingesetzt sind, können auch nichts dafür.
 

Helft bei der Bekämpfung der Pandemie und lasst euch impfen!

 
EUER
SV Hölzlebruck
 
 
 
 

Corna-Regelungen

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Ab dem 23.02.2022 gelten weitere Lockerungen

Corona-Regelungen

Seit dem 17.11.2021 gelten folgende grobe Regelungen auf unseren Sportplätzen in BW:

Spieler*innen, Schiedsrichter*innen & Mitwirkende:     3G+ im Freien, 2G im Innenraum
Beschäftigte:                                                                 3G im Freien sowie Innenraum
Zuschauer*innen:                                                          2G

2G = geimpft oder genesen
3G+ = geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test)
3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)

hier geht´s zur Übersicht auf beim SBFV

Amateurfussball geht in die Winterpause - Keine Spiele mehr 2020

FuPa.net Amateurfussball geht in die Winterpause / keine Spiele mehr in 2020

SBFV Vorstand beschließt vorgezogene Winterpause

Der Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbandes hat am Freitagabend beschlossen, dass der Spielbetrieb in Südbaden bis zum Jahresende 2020 ausgesetzt wird. Damit beginnt die Winterpause bereits jetzt und die Vereine bekommen Planungssicherheit bezüglich des Spielbetriebs im Jahr 2020.

Nach aktuellem Stand ist bis zum 30. November 2020 kein Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurfußball in Baden-Württemberg gestattet. Aus diesem Grund wurden bereits alle Spiele im Verbandsgebiet am letzten Oktober-Wochenende, sowie im kompletten November abgesetzt. Im Laufe der letzten Woche hatten verschiedene SBFV-Gremien über die weiteren Planungen für 2020 beraten. Auf Basis dieser Beratungen hat der Verbandsvorstand am Freitagabend in einer Videokonferenz beschlossen, dass auch im Dezember kein Spielbetrieb (Pflicht- und Freundschaftsspiele) mehr stattfinden soll. Dies gilt für alle Alters- und Spielklassen von der Verbandsliga abwärts.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass aktuell nicht gesagt werden kann, ob und in welcher Form die Infektionszahlen bzw. behördlichen Verordnungen einen Trainings- und Spielbetrieb im Dezember zulassen. Da -wie schon bei der letzten Unterbrechung- den Vereinen vor der Wiederaufnahme eine Vorbereitungszeit von zwei Wochen zugesprochen werden müsste, bliebe so im Dezember nur ein kleines Zeitfenster für weitere Spiele, die dann noch stark von der Witterung abhängig sind.

Mit der Entscheidung möchte der Verbandsvorstand den Vereinen mit Blick auf die anhaltende COVID-19-Pandemie Planungssicherheit in Bezug auf den Spielbetrieb für den Rest des Jahres geben.
Wie und ab wann die Saison im Jahr 2021 fortgesetzt wird, wird nun in den zuständigen Gremien des Verbands unter Einbeziehung der Vereine und der baden-württembergischen Nachbarverbände, sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen behördlichen Verfügungslage erarbeitet.

Der Verbandsvorstand hat zugleich ausdrücklich betont, dass die Vereine den Trainingsbetrieb unter den dann geltenden Hygienebedingungen wieder aufnehmen können, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Infektionszahlen dies wieder zulassen. Gerade im Jugendbereich sieht man darin eine Möglichkeit, um den Kindern und Jugendlichen eine fußballerische Perspektive zu bieten.

Stimmen zur Entscheidung:
„Die momentane Infektionswelle und der zeitliche Wirkungsgrad der behördlichen Anordnungen lassen unseren Beschluss soweit rechtfertigen, dass wir hiermit auch einen Beitrag leisten, zur weiteren Eindämmung der Pandemie. Die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler, die uns anvertraut sind und für die wir auch Verantwortung haben, ist nach wie vor oberste Prämisse für diese und alle weiteren Beschlüsse und Maßnahmen. Sofern es die Rahmenbedingungen zulassen wünschen wir uns natürlich einen schnellstmögliche Rückkehr auf den Platz insbesondere für die Kinder- und Jugendlichen in unsern Vereinen“, sagt SBFV-Präsident Thomas Schmidt.

„Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, aber sie ist notwendig. Im Amateurfußball können wir nicht innerhalb kurzer Zeiträume den Spielbetrieb hoch- und wieder runterfahren. Das ist vor allem mit Blick auf die Gesundheit der Spieler nicht vertretbar. Jetzt geht es darum, die Auswirkungen auf die restliche Saison zu analysieren und mit den Vereinen in einen Austausch einzutreten”, erklärt der für den Spielbetrieb zuständige Vizepräsident Dr. Christian Dusch.

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