Corona-Regelungen

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Seit dem 20.03.2022 sind die Corona-Warnstufenregelungen weggefallen, dennoch wird sich erstmal nichts ändern. Denn die Bundesländer haben eine Frist bis zum 02.04.2022, innerhalb derer sie noch selbst über die Beschränkungen entscheiden können. 

Also die 3G Regelungen, das Maskentragen in geschlossenen Räumlichkeiten usw. bleibt zunächst bis zum 02.04. bestehen. Lediglich die Zuschauerbegrenzung ist aufgehoben.

Corona-Regelungen

Stand 28.01.2022

Es GILT DIE 2G-Regel

Zuschauer können sich derzeit über die Luca-App, oder über die Coronawarn-App einloggen. Die Coronawarn-App wird die Luca-App demächst komplett ablösen. Zudem besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich handschirftlich zu registrieren.

 

Vom SBFV erfolgte folgende Info zur 2G-Regelung  - (Quelle SBFV)

War für den Zutritt zu geschlossenen Räumen in der Alarmstufe II ein 2G-Plus-Nachweis erforderlich, genügt laut der Corona-Verordnung Sport in der Alarmstufe I ein 2G-Nachweis – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen. In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
 
Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte
Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.
Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung(geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test).

Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details
Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Unverändert wird von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen. 

 

Corna-Regelungen

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Ab dem 23.02.2022 gelten weitere Lockerungen

CORONA - WARNSTUFE ab 03.11.2021

BITTE BEACHTEN *** BITTE BEACHTEN *** BITTE BEACHTEN *** BITTE BEACHTEN ***

 

Hallo liebe Sportfreunde,

leider steigen die Zahlen und wir müssen erneut Einschränkungen hinnehmen. Das hat leider zur Folge, dass selbst im Freien Zuschauer und Spieler, die nicht geimpft sind, einen negativen Schnelltest vorweisen müssen! Für die Kabinennutzung, oder auch im Clubhaus gilt die 3-G-Plus-Regelung. Das heißt, dass Genesene oder Nicht-Immunisierte einen max. 48 Std. alten negativen PCR-Test vorweisen müssen (für bestimmte Vorraussetzungen gibt es Ausnahmeregelungen - z.B. Schwangere).

Von der Regelung ausgenommen sind Schüler bis zum 17. Lebensjahr, die im Bedarfsfall aber ihre Schulzugehörigkeit nachzuweisen haben.

Die Regelungen betrifft alle, die das Sportplatzgelände betreten - auch im Trainingsbetrieb.
Liebe Eltern, wir bitten sie die Regelungen, auch im Sinne ihrer Kinder zu beachten und bei Bedarf auf dem Parkplatz zu warten!
 
 

Corona-Regelungen

Seit dem 17.11.2021 gelten folgende grobe Regelungen auf unseren Sportplätzen in BW:

Spieler*innen, Schiedsrichter*innen & Mitwirkende:     3G+ im Freien, 2G im Innenraum
Beschäftigte:                                                                 3G im Freien sowie Innenraum
Zuschauer*innen:                                                          2G

2G = geimpft oder genesen
3G+ = geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test)
3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)

hier geht´s zur Übersicht auf beim SBFV